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Straftat:

BEDROHUNG ( § 241 StGB) 

Sie werden bedroht?

Hier gibt es viele Möglichkeiten.
Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahe stehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht. (Ich schlag dich tot. Ich mach Dich kaputt?, usw.)
Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen Sie dadurch täuscht, dass er behauptet, er wisse von einem Verbrechen, dass demnächst an Ihnen oder Ihnen nahe stehenden Familienangehörigen verübt werden soll.

Auch hier gilt:
Sie brauchen: