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Kosten des Verfahrens

  • Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 20, -- Euro, kommt es zu einem Vergleich, erhöht sich die Gebühr auf 30, -- Euro, unter besonderen Umständen kann diese Gebühr bis auf 50,-- Euro erhöht werden.
  • Außerdem können noch Auslagen (z.B. Schreibauslagen und Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
  • Vor dem Schlichtungsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben.