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Kosten des Verfahrens
Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 11,-- Euro; die Kosten für einen Vergleich betragen 21,-- Euro; diese Gebühr kann unter besonderen Umständen bis auf 37,50 Euro erhöht werden.
Außerdem können noch Auslagen (z.B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
Vor dem Schlichtungsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben.
